Michel Schelhorn gibt für sich und seine Frau Kunigunde Revers über den Schiedsspruch Bischof Lorenz' zu Würzburg über seine Streitigkeiten mit Abt Emmeram Teuchler zu Langheim wegen einer strittigen Wiese zwischen Mistelfeld und Langheim ("Rottelwiese" genannt), die Kunigunde Schelhorn von Friedrich Schubert ererbt hatte. Er quittiert zudem den Erhalt einer Ausgleichszahlung von 120 fl. rh. und gibt alle Ansprüche an das Kloster auf. Genauere Bestimmungen werden aufgeführt; Siegelbitte geht an die Junker Ritter Hans von Bibra und Hartung von Stein zum Altenstein. - Siegler: Bibra, Hans von. Stein zum Altenstein, Hartung von