Erhard Koch, B. zu Vaihingen, Alban Koch aus Mühlhausen an der Enz, Hans Stahel aus Roßwag, Georg Metzger aus Diefenbach, Stefan Frörer und Wolf Schmid aus Iptingen, letztere beide als verordnete Pfleger der Kinder des + Martin Frörer, geloben, die Kosten für den Nachrichter und die Turmatzung, die bei ihrer wegen Mordverdachts gefangen gewesenen Schwester, Schwägerin und Base Barbara Koch aufgelaufen sind, zu bezahlen, und dafür zu sorgen, daß sie ihre neuerlich eingegangene Verschreibung befolgen wird. Sie verschreiben zur Sicherheit bürgschaftsweise 200 fl und setzen zum Unterpfand gen. Güter ein, die bei ihren Eiden den Wert von 200 fl decken. Schultheißen und Richter der Dörfer Roßwag, Diefenbach und Iptingen versichern, daß die Deckung ausreicht. B. Koch war vor Jahren unter dem Verdacht, ihren Ehemann im Bett jämmerlich ermordet zu haben, vom Stadtgericht Vaihingen mangels ausreichender Beweise zu ewigem Gefängnis verurteilt worden. Auf die Fürbitten der A. bei Statthalter und Regenten des Fürstentums in Stuttgart war sie nach jahrelanger Turmhaft aus dem ewigen Gefängnis entlassen und in die Verwahrung ihrer Verwandten übergeben worden, die sie in ihrem Haus an eine Kette legen mußten. Aus Anlaß des Besuchs von König Ferdinand in Württemberg konnten sie die Befreiung aus dieser Verwahrung mit der Auflage erlangen, daß Barbara unverzüglich das Fürstentum verlassen und über den Rhein ziehen muß und niemals zurückkehren darf.