Friedrich und Leopold Herzöge von Österreich (O{e}sterrich) und Steyr (Styrin), Herren zu Krain (Creygin), der Steiermark (Styrmarke) und von Pordenone (Portenno{v}we), Grafen zu Habsburg (-purg) und Kyburg, Landgrafen von Oberelsaß, bekunden, Johann Grafen von Sp. [-Kreuznach] wegen der geleisteten Dienste 1000 Mark lötigen Silbers Straßburger (Straz-) Gewichts schuldig zu sein, die an Martini (11.11.) fällig sind. Sind sie dabei säumig, haben Friedrich und Leopold auf Mahnung zum Einlager nach Worms (Wu{o}rmße) zu kommen und bis zur Zahlung zu bleiben. Zu Bürgen werden gestellt: Theobald Graf von Pfirt (Phyrt) (1), Rudolf Graf von [Neuchatel-] Nidau (Nydowe), Otto Graf von Strassberg (Stratz-), Werner Graf von Homburg (Hohinberg) und Otto Herr von Ochsenstein (Ohsin-). Stellt sich einer der Brüder nicht zum Einlager, haben diese ungemahnt nach Worms zum Einlager zu kommen oder einen Ritter an ihrer Stelle zu schicken. Stirbt ein Bürge, ist dafür ein anderer zu stellen. Es siegeln (1) Friedrich, (2) Leopold, die Grafen (3) Theobald von Pfirt (Phirt), (4) Rudolf von Nidau und (5) Otto von Strassberg, (6) Otto Herr von Ochsenstein sowie (7) Werner Graf von Homburg. Diese kündigen ihre Siegel an. (1) Graf Theobald von Pfirt, der Onkel der Aussteller, ist nur bis 1309 bezeugt. Ihm folgte sein Sohn Ulrich, dessen Siegel anhängt.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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