Anspruch auf einige von der Äbtissin von St. Ursula (St. Refilien) in Köln lehenrührige Morgen Artland im Heimersdorfer (Heymerstorffer) Felde zu Longerich (Loverich). Johann von Merhem hatte die umstrittenen Güter in Besitz und hinterließ bei seinem Tode Frau und drei Kinder, die Söhne Theis, den Appellanten, dazu Tilmann Heymerstorff, den Vater einiger Appellaten, und die Tochter Barbara. Theis wurde von der Äbtissin von St. Ursula mit den Gütern belehnt und hatte sie 30 Jahre in Besitz. Erst 28 Jahre nach dem Tode ihres Vaters sollen die Appellaten ihre Ansprüche auf Teilung gestellt haben. Der Appellant argumentiert, es handele sich nicht um Erbgüter seiner Eltern, sondern er habe sie als Lehn-, Kurmud- und Pachtgüter nach dem Heimfall von der Äbtissin neu erhalten und in allen Jahren die schuldigen Abgaben und Dienste geleistet, weshalb die Forderungen seiner Neffen unbegründet seien. Außerdem bemängelt er Verfahrensfehler der Richter erster Instanz, daß nämlich Prozeßschriften nicht verschlossen aufbewahrt wurden, zunächst statt des Endurteils ein nicht versiegeltes Beiurteil verkündet wurde und das Urteil schließlich in seiner Abwesenheit ausgesprochen wurde.

Show full title
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Data provider's object view
Loading...