Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz vom 20. Nov. 1668, wonach die durch die Richter von Huissen und die klev. Kommissare verhängte und durchgeführte Immission des Dr. Ising in das Lehnsgut Pley (in der Pleien) im Herzogtum Kleve und Amt Huissen (Niederlande, bei Arnheim) wegen der Nichtzuständigkeit der Richter wieder rückgängig zu machen, das Gut innerhalb von 4 Wochen dem Freiherrn von Myllendonk abzutreten ist und Dr. Ising über die Schulden, die er den Gläubigern zurückgezahlt hat, ein Liquidationsverfahren am klev. Hofgericht binnen 6 Wochen einleiten soll. Es geht wohl um eine Verschuldung in Höhe von 58000 holländischen Gulden. 1663 hatte der Appellant mit Anna Maria und Agnes von Myllendonk, den Schwestern des Appellaten, und deren Gatten einen gerichtlich bestätigten Vergleich geschlossen, wonach ihm 2/3 des Guts Pley eingeräumt werden und er 1/3 von anderen Gläubigern gerichtlich erstreiten sollte. Attentatsklagen gegen die Urteilsvollstreckung durch die Vorinstanz. Die Vorinstanz weigert sich, die Vorakten herauszugeben, und erhebt eine Gerichtsstandseinrede gegen das RKG aufgrund des Privilegium de non appellando in possessoriis von 1566.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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