Friedrich Stäubenhaber und sein Sohn Johann, Bürger zu [Schwäbisch] Gmünd, erklären gegenüber Johann Taler, gen. Bezze, Bürger zu Gmünd, dessen sämtliche Schuldbriefe und Handfesten über "Selbschulde" und Bürgschaft, die sie von ihm bisher erhalten haben, für ungültig und kraftlos.