Bernhard Berner, Martin Harigel und Joachim Angerer, alle B. und Felduntergänger zu Stuttgart, einen die herrschaftlichen Anwälte Joachim Lindlin, Kastkeller, und Albrecht Tretsch, Baumeister, als Kläger, mit Christoph Haffenberger und Ludwig Braun, als Beklagten, in einer Streitsache um einen Fahrweg zwischen den Weingärten der Beklagten in der Steingrube, den diese zur Zeit der Traubenreife sperren wollen, wodurch des Herzogs Baufuhren behindert würden. Die Untergänger entscheiden nach Augenschein, daß der Weg dem Herzog das ganze Jahr über offen sein soll; wenn aber das Bauwesen beendet ist, so mögen die Beklagten zur Zeit der Traubenreife beim herrschaftlichen Keller oder Baumeister um Sperrung des Wegs anhalten. Der Stadt und Bürgergschaft bleibt ein Einspruch hiergegen vorbehalten.