Stefan Schmid, B. zu Haiterbach, im Turm zu Nagold gef., weil er wider ksl. Mandate und Verbotsbriefe und die auf den jährlichen Vogtgerichten verkündete Landesordnung Gott gelästert hatte, jedoch auf Fürbitten von Freuden und Gönnern und in Ansehung seiner kleinen Kinder wieder freigelassen, gelobt eidlich, von dergleichen Taten künftig abzustehen und außer einem abgebrochenen Brotmesser keine Waffen mehr zu tragen, und schwört U.