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Dietrich Sander von Essen, Kanoniker der Kollegiatkirche St. Andreas zu Köln und Siegler daselbst, und Cornelius Krufft, Kanoniker der Kollegiatkirche St. Cassius und Florentius in Bonn, von Erzbischof Friedrich von Köln, Kurfürst und Herzog in Westfalen und Engern, zur Exekution des Testaments + Johann Victors, Kanonikers zu Bonn, verordnete Kommissare, einerseits und Reinhart Caster, Senior, Konrad Georgii von Paderborn, Heinrich Lych, Gobel Kempis und Konrad Meckenheim, alle Kanoniker zu Bonn, als durch Dekan und Kapitel von St. Cassius hierzu erwählte Deputierte anderseits erschienen, und die Deputierten legten den Kommissaren 3 Artikel vor: 1. Johann Victor habe zweien der jüngsten Choralen 12 Ellen Tuch gegeben, ob sich ein Beleg für diese Anweisung findet. - 2. Er habe zur Memorie der Margarete von Erenstein für den Gesang des Responsoriums Ingressus Pilatus jährlich 3 Goldgulden gegeben; davon seien derzeit nur 1 1/2 Gulden angewiesen, ob auch die andere Hälfte belegt sei. - 3. Die Memorie des + Bonner Kanonikers Dietrich Schliter werde auf 2 1/2 Goldgulden begangen; beim Kapitel seien aber nicht mehr als 20 Mark angewiesen, und wo solle der Rest entrichtet werden. - Daraufhin legten die Kommissare zunächst einen Rentbrief über 4 Goldgulden vor, die Herman Schmidt von Hattingen und seine Ehefrau Gierdt Trutmans zahlen und aus dem Testament + Herman Schlitters angwiesen sind; diesen Rentbrief hatte Johann Victor gekauft und das Geld dem Kapitel überwiesen, was die Deputierten bestätigten. Des Weiteren legten die Kommissare einen Rentbrief über 4 Taler vor, die Johann Victor aus dem Erbe des + Johann Voß und seiner Ehefrau Sophie gekauft hat. Diese 2 Hauptverschreibungen sind von den Schöffen des Hohen Gerichts zu Bonn bzw. von den Geschworenen des propsteilichen Gerichts zu Endenich besiegelt; Anfang und Ende derselben sind unten inseriert. Die Kommissare haben dann zum Vollzug des Testaments Victors die 2 Rentbriefe den Deputierten übergeben und auf alle Rechte, die den Erben Victors oder dem Erzbischof daran zustehen mochten, verzichtet und den Deputierten bzw. dem Dekan und Kapitel alle Rechte an den Rentbriefen bzw. Renten zu Eigentum übertragen, mit der Maßgabe indes, dass das Kapitel die Renten zu den vorgenannten Zwecken, der Kleidung der Choralen und der 2 Memorien, verwenden soll. Die Deputierten haben dies namens des Kapitels angenommen und auf alle Ansprüche gegen den Nachlass Victors von wegen der 3 Artikel verzichtet und gelobt, die vorstehenden Punkte unverbrüchlich einzuhalten. - Instrumentierungsbegehren der Kommissare und Deputierten. - Zeugen: Johan Ruschendorp, Pfarrer zu Linz (Lynß), und Hupricht von Viersen (Vyrssen), Pfarrer von St. Martin in Bonn. - Inserte des Anfangs und Schlusses des ersten Rentbriefes: Aussteller Johann Degen, Johann Thungerrn und sämtliche anderen Geschworenen des Gerichts der Bonner Propstei zu Endenich; Rentverkäufer Herman Schmitt von Hattingen und Ehefrau Gierdt Trutmans; Geschworenensiegel; Datum Mittwoch, 9. Oktober 1539 file://fn@01 ; - des zweiten Rentbriefs: Aussteller Heinrich Eußkirchen, Wilhelm Kannegießer und sämtliche anderen Schöffen des Hohen Gerichts zu Bonn; Rentverkäufer Johann Voß und Ehefrau Sophia, Bürger und Bürgerin zu Bonn; Schöffenamtssiegel; Datum Freitag, 17. Juli 1562. ... 1564 in der siebender Romer zinßzall indictio zu latein gnant auf donnerstach den sieben unnd zwentzigsten tach hew monatz ... Diese dinge seindt geschehen unnd verhandelt in obgemelten hern Cornelii Krufft behausungh bynnen der emuniteten gerurter sanct Cassii kirchen zw Bonn gelegen ...

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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