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Heinrich der Küchenmeister von Nordenberg (Kuchinmeister von Nortemberg) übergibt in Vollmacht von Engelhard und Kunzelin, Kindern seiner Schwester von Bebenburg, an Heinrich von Schauenburg als Heiratsgut (zugelt) für sein Mühmlein Margarethe, Tochter seiner Schwester von Bebenburg, folgende Gülten: zu Winden 2 Pfund, 1 Fastnachtshuhn; zu Gröningen (Grüningen) 2 Pfund aus dem Zehnten; zu Bebenburg 1 Pfund 1 Schilling, 1 Fastnachtshuhn aus dem Kristanslehen und 17 Schilling 4 Heller, 1 Fastnachtshuhn aus der Mühle; zu Wiesenbach (Wisenpach) den See mit einer Gült von 30 Schilling, 4 Herbsthühnern. Die Gülten können vom Aussteller oder denen von Bebenburg um 75 Pfund Heller zurückerworben werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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