Kaiser Ferdinand II. nimmt das wiederhergestellte Kloster Anhausen und dessen Abt Karl Stangel mit allen zum Kloster gehörigen Rechten und Gütern in seinen und des Reiches besonderen Schutz und Schirm, bewilligt, dass am Kloster seinen Höfen und Häusern der kaiserliche Adler als Salva Guardia angeschlagenen werde, gebietet männiglich, insbesondere aber dem Administrator des Herzogtums Württemberg solchen kaiserlichen Schutz zu achten und das Kloster uns seine Angehörigen in ihren Rechten, Besitzungen und namentlich in ihren geistlichen Exerzitien und Treibung ihres Gottesdienstes ungekränkt und unbeeinträchtigt zu lassen.