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Martin Luther rät Landgraf Philipp von Hessen, die Reformatio ecclesiarum Hassiae („Homberger Kirchenordnung“) nicht zu veröffentlichen und sie nicht als Regelwerk für seine Reformation zu benutzen (Seiten: 31r–31v)
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Martin Luther rät Landgraf Philipp von Hessen, die Reformatio ecclesiarum Hassiae („Homberger Kirchenordnung“) nicht zu veröffentlichen und sie nicht als Regelwerk für seine Reformation zu benutzen (Seiten: 31r–31v)