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Jakob Beytelschieß, B. zu Nürtingen, etliche Tage daselbst gef., weil er seit Jahren sein Gut verschwendet hatte, so dass er Frau und Kinder unweigerlich an den Bettelstab gebracht hätte, wäre nicht Vorsorge getroffen worden, auch weil er vielfach Gott gelästert hatte, jedoch aus Barmherzigkeit und auf die Bitte seiner unschuldigen Frau unter der Bedingung wieder freigelassen, fortan bis auf Wiedererlaubnis offene Zechen und Gesellschaften zu meiden, keinen Waffen zu tragen, seine Atzung zu bezahlen und eine Verschreibung aufzurichten, nimmt diese Begnadigungsbedingungen an, gelobt unter Eid, denselben nachzukommen, namentlich seiner Frau und seinen Kindern von besseren Nutzen zu sein, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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