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Hans Schelling, sesshaft zu Bondorf im Gäu, wegen ungebührlicher Beschimpfung seines Sohnes Hans Schelling und der Ehefrau des Hans Rumel in angetrunkenem Zustand, sowie wegen Versetzung und Verschwendung seines Hab und Guts zum Schaden von Weib und Kinder gef., jedoch in Ansehung seiner armen Kinder und auf Fürbitten vom Vogt zu Nagold Franz Kumeröll wieder freigelassen mit der Auflage, sich wohl zu verhalten und 10 fl Strafe zu zahlen, schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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