Ulrich Rapp, B. zu Göppingen, wegen Verdachts, die Marksteine seines an die Allmende grenzenden Ackers versetzt zu haben oder versetzt haben zu lassen zu Göppingen gef., wird nach Fürbitte guter Freunde auf künftiges Wohlverhalten hin aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, seine Atzung und sonstige Kosten selbst zu bezahlen, stellt für getreues Befolgen dieser Verschreibung 5 Bürgen und schwört U. - Bürgen mit 100 fl: Jerg Rapp von Yltishusen [Iltishof, Gde. Eschenbach, Kr. Göppingen], Lienhart Rapp von Bösingen [Kr. Rottweil], Hans Rapp von Urßenwang [Ursenwang, Kr. Göppingen], Hans Rapp von Gotthart [Gotthardshof, Gde. Hohenstaufen, Kr. Göppingen?] und Bartle Rapp von Eschennbach [Eschenbach, Kr. Göppingen]

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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