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Schuldforderung über 18500 Rtlr. Hauptsumme. Blaspiel hatte in 1. Ehe am 6. Jan. 1697 Maria Anna, Tochter Johann Arnolds Graf von Schellart zu Gürzenich und Halbschwester des Appellaten, geheiratet, die Haus und Gut Lontzen (Lontzem; Belgien) samt Erbvogtei sowie Gut und Hof Vichamprez (?) (Land von Dalhem; Belgien) mit in die Ehe brachte. Blieben aus dieser Ehe jedoch keine Leibeserben übrig, sollten die Güter - außer dem, was testamentarisch nach § 9 der Heiratsverschreibung vermacht werden würde - an die Halbbrüder der Braut und deren Erben zurückfallen. Wegen der mit diesen Gütern verbundenen Kosten und weil sie Blaspiel zu weit entfernt, seinem Schwiegervater aber besser gelegen waren, hatte er sie diesem am 30. Juni 1703 für 18500 Rtlr. (je 80 alb. köln.) zurückverkauft. Die Summe sollte innerhalb von 4 Jahren gezahlt oder bis zur Zahlung mit 5 % verzinst werden. Am 3. Juli 1705 starb Blaspiels Ehefrau Maria Anna und hinterließ einen Sohn. Da von dieser Summe nur wenig gezahlt wurde, klagte Blaspiel schließlich vor dem jül.-berg. Hofrat gegen seinen Schwager als den jetzigen Inhaber der Güter. Dieser gab eine Schuld von 19130 Rtlrn. zu, verzögerte aber wegen des schwächlichen Zustandes von Johann Moritz’ Sohn Wilhelm Heinrich die Zahlung. Letzterer setzte im Alter von 23 Jahren in seinem Testament 1721 (I 87) seinen Vater zu seinem Universalerben, speziell bezüglich des Heiratsguts seiner Mut-68 ter, ein und starb am 7. Jan. 1722 (III 12). Da er noch nicht volljährig war und im Hause des Vaters gelebt, also noch unter väterlicher Gewalt gestanden hatte, behauptete Schellart, das Testament sei ungültig und das Kapital sei - zumal Johann Moritz wieder verheiratet war und also auch nicht als Leibzüchter in Betracht kam - somit an ihn zurückgefallen. Dies wurde vom jül.-berg. Hofrat (I 76) bestätigt.
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Schuldforderung über 18500 Rtlr. Hauptsumme. Blaspiel hatte in 1. Ehe am 6. Jan. 1697 Maria Anna, Tochter Johann Arnolds Graf von Schellart zu Gürzenich und Halbschwester des Appellaten, geheiratet, die Haus und Gut Lontzen (Lontzem; Belgien) samt Erbvogtei sowie Gut und Hof Vichamprez (?) (Land von Dalhem; Belgien) mit in die Ehe brachte. Blieben aus dieser Ehe jedoch keine Leibeserben übrig, sollten die Güter - außer dem, was testamentarisch nach § 9 der Heiratsverschreibung vermacht werden würde - an die Halbbrüder der Braut und deren Erben zurückfallen. Wegen der mit diesen Gütern verbundenen Kosten und weil sie Blaspiel zu weit entfernt, seinem Schwiegervater aber besser gelegen waren, hatte er sie diesem am 30. Juni 1703 für 18500 Rtlr. (je 80 alb. köln.) zurückverkauft. Die Summe sollte innerhalb von 4 Jahren gezahlt oder bis zur Zahlung mit 5 % verzinst werden. Am 3. Juli 1705 starb Blaspiels Ehefrau Maria Anna und hinterließ einen Sohn. Da von dieser Summe nur wenig gezahlt wurde, klagte Blaspiel schließlich vor dem jül.-berg. Hofrat gegen seinen Schwager als den jetzigen Inhaber der Güter. Dieser gab eine Schuld von 19130 Rtlrn. zu, verzögerte aber wegen des schwächlichen Zustandes von Johann Moritz’ Sohn Wilhelm Heinrich die Zahlung. Letzterer setzte im Alter von 23 Jahren in seinem Testament 1721 (I 87) seinen Vater zu seinem Universalerben, speziell bezüglich des Heiratsguts seiner Mut-68 ter, ein und starb am 7. Jan. 1722 (III 12). Da er noch nicht volljährig war und im Hause des Vaters gelebt, also noch unter väterlicher Gewalt gestanden hatte, behauptete Schellart, das Testament sei ungültig und das Kapital sei - zumal Johann Moritz wieder verheiratet war und also auch nicht als Leibzüchter in Betracht kam - somit an ihn zurückgefallen. Dies wurde vom jül.-berg. Hofrat (I 76) bestätigt.
Schuldforderung über 18500 Rtlr. Hauptsumme. Blaspiel hatte in 1. Ehe am 6. Jan. 1697 Maria Anna, Tochter Johann Arnolds Graf von Schellart zu Gürzenich und Halbschwester des Appellaten, geheiratet, die Haus und Gut Lontzen (Lontzem; Belgien) samt Erbvogtei sowie Gut und Hof Vichamprez (?) (Land von Dalhem; Belgien) mit in die Ehe brachte. Blieben aus dieser Ehe jedoch keine Leibeserben übrig, sollten die Güter - außer dem, was testamentarisch nach § 9 der Heiratsverschreibung vermacht werden würde - an die Halbbrüder der Braut und deren Erben zurückfallen. Wegen der mit diesen Gütern verbundenen Kosten und weil sie Blaspiel zu weit entfernt, seinem Schwiegervater aber besser gelegen waren, hatte er sie diesem am 30. Juni 1703 für 18500 Rtlr. (je 80 alb. köln.) zurückverkauft. Die Summe sollte innerhalb von 4 Jahren gezahlt oder bis zur Zahlung mit 5 % verzinst werden. Am 3. Juli 1705 starb Blaspiels Ehefrau Maria Anna und hinterließ einen Sohn. Da von dieser Summe nur wenig gezahlt wurde, klagte Blaspiel schließlich vor dem jül.-berg. Hofrat gegen seinen Schwager als den jetzigen Inhaber der Güter. Dieser gab eine Schuld von 19130 Rtlrn. zu, verzögerte aber wegen des schwächlichen Zustandes von Johann Moritz’ Sohn Wilhelm Heinrich die Zahlung. Letzterer setzte im Alter von 23 Jahren in seinem Testament 1721 (I 87) seinen Vater zu seinem Universalerben, speziell bezüglich des Heiratsguts seiner Mut-68 ter, ein und starb am 7. Jan. 1722 (III 12). Da er noch nicht volljährig war und im Hause des Vaters gelebt, also noch unter väterlicher Gewalt gestanden hatte, behauptete Schellart, das Testament sei ungültig und das Kapital sei - zumal Johann Moritz wieder verheiratet war und also auch nicht als Leibzüchter in Betracht kam - somit an ihn zurückgefallen. Dies wurde vom jül.-berg. Hofrat (I 76) bestätigt.
AA 0627 Reichskammergericht, Teil I: A-B
Reichskammergericht, Teil I: A-B >> 2. Buchstabe B
1723-1756, 1808 (1510-1756) - 3
Enthaeltvermerke: Kläger: Johann Moritz Frhr. von Blaspiel (Plaspeil, Blaespiel), königl.-preuß. Etats-Minister (Staatsrat, Geh. Rat), Geheimer Kriegsrat und klev.-märk. Regierungspräsident zu Kleve; ab 1723 seine Witwe Dorothea Henrietta geb. von Hoff, zuletzt Oberhofmeisterin der Prinzessin Amalia von Preußen, Berlin; ab 1748 ihre Erben: Susanne Madeline Gräfin Finckenstein; J. W. Hattenbach für sich und namens seiner Brüder Ernst Ludwig und Johann Moritz; Charlotte Sophia von Wangenheim geb. von Hattenbach; Wilhelmina Dorothea von Hattenbach, (Kl.) Beklagter: Franz Graf von Schellart zu Gürzenich (Kr. Düren), Frhr. zu Bellinghoven (Kr. Rees), wohnhaft in Aachen, Halbbruder der 1. Ehefrau des Johann Moritz von Blaspiel; ab 1728 J[ohann] W[ilhelm] J[osef] Graf von Schellart zu Obbendorf, Frhr. zu Gürzenich; ab 1744 ein Bruder Graf von Schellart; ab 1746 Franz Wilhelm Anton Graf Schellart von Obbendorf (zu Gürzenich), (Bekl.); 1723 als Intervenientin namens ihrer Kinder: Freiin von Eynatten zu Wiedenau (Kr. Bergheim), geb. von Kolff (Kolb) [von Vettelhoven], Witwe des Franz Adolf Winand Frhr. von Eynatten zu Wiedenau, des Bruders von Carola Maria von Eynatten, der Mutter von Blaspiels Ehefrau Maria Anna; ab 1728 (ihr Sohn) Damian Joseph Frhr. von Eynatten für sich und seine minderjährigen Geschwister Prokuratoren (Kl.): Dr. Georg Andreas Geibel 1723, 1723 - Subst.: Dr. L. E. Hert 1723 - Subst.: Lic. J. C. Wigandt 1723 - Dr. Johann Goy 1734 - Subst.: Dr. Georg Melchior Hofmann - Lic. Johann Albert Ruland 1745 - Subst.: Lic. W. L. Ziegler - Lic. Johann Albert Ruland 1748 - Subst.: Lic. Jakob Loskant Prokuratoren (Bekl.): Lic. Konrad Franz von Steinhausen [1696] 1723 - Subst.: Lic. Roleman - Lic. Franz Peter Jung 1728 - Subst.: Lic. J. M. Deuren - Lic. Franz Peter Jung 1729 - Subst.: Dr. J. Melchior Deuren - Lic. Ambrosius Joseph Stephani [1735] 1735, [1741] 1744, 1746 - Lic. Joann Melch. Deuren [1735] 1735 - Lic. Everardus Blavier 1746 - Dr. Johann Herman Scheurer 1750 - Subst.: Dr. Georg Melch. Hofmann - für von Eynatten: Dr. Johann Wilhelm Ludolf 1723 - Subst.: Dr. Johann Ludwig Pfeiffer - Dr. Johann Wilhelm Ludolf 1728 - Subst.: Dr. J. H. Scheurer Prozeßart: Appellationis, ab Dez. 1731 Restitutionis in integrum, ab Juni 1748 Secundae Restitutionis in integrum, ab März 1756 Revisionis Instanzen: 1. Jül.-berg. Hofrat (Präs. und Räte) zu Düsseldorf 1721- 1722 - 2. RKG 1723-1756, 1808 (1510-1756) - 3. Erzbischof von Mainz Beweismittel: Rationes decidendi (Bd. 3 Bl. 108-156 = Q 56). Bd. 1: Acta priora (Q 17). RKG-Urteil vom 10. Dez. 1728: Dr. Ludolf und Dr. Geibel werden zu einer Strafe von je ½ Mark Silber verurteilt - Ludolf, weil er sich ins 5. Jahre nicht hinlänglich legitimiert hat, Geibel, weil er dieses Fehlen des Tutoriums nicht gerichtlich geahndet hat (12f.). Bd. 2: (Q 17) Vorakten der 1. Instanz. Bd. 3: Testament des 62jährigen Johann Moritz Frhr. von Blaspiel, 1722 (9f.). Stammtafel der Eynatten zu Wiedenau ab Ferdinand Ernst, dem Vater Franz Adolf Winands und Carola Marias (16). Inventar (49-51 und Bd. 4, 260f.). Auszug aus dem Prot. der jül. Mannkammer Grevenbroich, den obersten Hof zu Gustorf betr., 1580-1722 (85f.). Auszüge aus dem jül.-berg. Hofratsprotokoll 1699 in Sachen Schellart ./. Eynatten (93). Vom Offizial zu Köln 1724 versuchte Exekution eines alten RHR-Urteils in Sachen verwitwete Freifrau von Eynatten ./. Schellart bzw. Schellart ./. Domkapitel Köln (93-95). Rationes decidendi der 1. Instanz (108-156, Bd. 4 Bl. 48-93). Bd. 4: Attest der Stadt Kleve vom 16. Feb. 1731 bezügl. Tit. 54 des Stadtrechts, das Mündigwerden von Kindern betr. (Bl. 11: dt. Übersetzung des niederdeutschen Textes) (9f.). Auszug aus dem klev. Landtagsabschied vom 14. Aug. 1660 (13f.). Auszug aus dem Heiratsvertrag des Johann Moritz von Blaspiel und der Dorothea Henrietta von Hoff, Hofdame der Kronprinzessin, 1711 (19). Gutachten der Suprema Curia der Stadt und des Herzogtums Limburg von 1735, Ausf. (27f.). Lehensbrief des Herzogs Johann Wilhelm von Jülich-Kleve-Berg für Dam Schellart von Obbendorf betr. Haus und Herrschaft Gürzenich, 1600 (220f.). Rentverschreibung des Adam Wilhelm Schellart von Obbendorf, Frhr. zu Gürzenich, für Wilhelm von Caldenburg, Herrn zu Busch, 1643 unter Pfandsetzung von Haus und Gütern zu Lontzen und Vichamprez (Wicheronpreit) (222, 230). Lehensbrief der propsteilichen Mannkammer des Marienstiftes zu Aachen für Johann Schellart, Frhr. zu Dorrewerth, über Schloß, Haus, Hof, Erbvogtei und alle anderen Güter zu Lontzen, so wie sie bisher Schellarts verstorbener Schwiegervater Wilhelm von Goltstein, Herr zu Müggenhausen, besessen hat, 1608 (228f.). Aussagen des Aachener Stadtsyndikus Dr. 69 Georg Moll, 1722 (234-237). Zeugnis von Schultheiß, Statthalter und Schöffen der jül. Unterherrschaft Gürzenich 1748, daß der Commhof, der Gürzenicher sog. Lüppenauer Zehnt und die dortige Mühle von des jetzigen Grafen Voreltern auf ihn gelangt sind (238). Rentverschreibung der Eheleute Schellart zu Gürzenich für Arnold Frhr. von Cortenbach gen. Suetter 1651 mit Verhypothekisierung von Haus Lontzen (252). Urkunde der Anna Sophia verwitwete Schellart von Obbendorf, geb. von Budberg (Bodtberg), Freifrau zum Dorrewerth, Frau von Gürzenich und Rosande, als Vormünderin ihrer mit Adam Wilhelm Schellart gezeugten minderjährigen Kinder Johannes Daem Wilhelm und Franz Kaspar Adrian, 1631 (256-259). Zeugnis des Lehenshofes der Stadt und des Herzogtums Limburg für Schellart betr. die testamentar. Disposition über ein Lehen im Herzogtum Limburg ohne besondere Bewilligung des Oberherren, 1748, Ausf. (266). RKG- Urteil im Appellationsprozeß Philipp Carl, jetzt Johann Christoph von Wylich zu Lottum ./. weiland Johann Arnold, modo Johann Wilhelm Grafen von Schellart zu Gürzenich, (vgl. RKG 6186 (W 1354/3657)), 1725 (278-181). Zeugnis des Lehens- und Allodial- Hofes des Landes und Grafschaft Dalhem (Belgien) 1749 (Ausf.), betr. das Lehen Vichamprez, das in der Jurisdiktion von Neufchâteau (Neuchattau, Land Dalhem; Belgien) liegt und mit dem zuletzt 1728 der Baron de Lamberts de Cortenbach belehnt war (290). Bd. 5: Auszug aus einem der Registratur-Bücher des Gerichtes der Herrschaft Lontzen: Registrierung (1684) des inserierten Testaments Johann Arnolds Graf von Schellart, Frhr. von Gürzenich und Weisweiler (Kr. Düren), Erbvogt zu Lontzen, und seiner verstorbenen Gemahlin Carola Maria geb. von Eynatten, 1681 (1-5). Urkunde des berg. Hauptgerichts Porz von 1682: gerichtliche Realisierung der Hypothekisierung des im Gerichtsbezirk liegenden freiadligen Hofes zu Zündorf (Rheinisch-Bergischer Kr.) (9-11). Additional-Deduktion Lic. Stephanis, prod. 27. Juni 1749 (14-37). Zeugnis des Oberschultheißen zu Ziegenhain betr. Dorothea Henrietta von Blaspiels Erben, 1748, Ausf. (46f.). Gutachten der juristischen Fakultät der Universität Duisburg, Ausf., prod. 30. Apr. 1750 (64-73). Auszug aus dem klev. Landtagsabschied von 1660, hier Bestätigung eines Privilegs von 1510 (126f.). Bd. 6: (Q 254): Replicirliche Deductio facti... Dr. Scheurers, prod. 14. Mai 1751 (1-251). Nachfahrentafel des Johann Arnold Graf Schellart (252). Johann Arnold Graf von Schellart, Erbvogt zu Lontzen, und seine Ehefrau Maria Sophia geb. Gräfin von Auersperg zu Gürzenich, verkaufen den Kanonikern des Aachener Marienstifts Ludwig von Bodden und Franz von Kerkhoven als Vormündern der 6 Kinder der verstorbenen Eheleuten Heinrich von Bodden und Agnes Eleonora von Kerkhoven eine Rente von 96 Rtlr. (je 56 Mark Aix) jährlich für 70 die Summe von 2400 Rtlr. (je 56 Mark Aix), 1713 (254-256). Quittung (256). Auszug aus dem Düsseldorfer Prozeß Erbin Cäcilia Schellart ./. Inhaber der Unterherrschaft Gürzenich, Feb. 1751 (258). Bd. 8: Zeugnis von Bürgermeister, Schöffen und Rat der Haupt- und Residenzstadt Kleve von 1753 (Ausf.) bezügl. ihrer Erklärung vom 11. Sept. 1750 (VI 260), die von der klev. Ritterschaft attestiert und von der klev. Universität Duisburg begutachtet (115-118) wurde, betr. Testierrecht (115-119). Gutachten der juristischen Fakultät Köln, Ausf., 1754 (121-131). Heiratsvertrag zwischen Johann Moritz Frhr. von Blaspiel, Sohn der verstorbenen Eheleute Werner Wilhelm Frhr. von Blaspiel und Anna Gertrud geb. Freiin von Stratman, und Frl. Maria Anna Gräfin von Schellart, 1697 (142f.). Vertrag zwischen den Eheleuten Johann Arnold Graf von Schellart und Maria Sophia geb. von Auersberg sowie Johann Moritz und Maria Anna von Blaspiel, 1703 (144). Bd. 9: Insinuation der von Notar Zuditsch namens des Appellaten beim Erzbischof von Mainz eingelegten Revision (Bl. 61). RKG-Urteil vom 23. Dez. 1755, nunc Secundae Restitutionis in integrum contra Sententiam 18. Martii 1748 latam (63f.). Beschreibung: 9 Bde., 35,5 cm; Bd. 1: 2,5 cm, 95 Bl., lose; Q 1-16, es fehlen Q 10, 11; Deckblatt des Protokolls doppelt, davon eins (Bl. 2) fragmentarisch, vorhanden. Bd. 2: 6 cm, 255 Bl., geb.; Q 17; inliegendes Bl. 255 abgeschnittenes Fragment eines Antrages; Bd. 3: 4,5 cm, 203 Bl., lose; Q 18-74, 5 Beilagen, davon 4 = Q 56; Bd. 4: 5 cm, 292 Bl., geb.; Q 75-125b, 226-232 (Zählung springt im Protokoll wie auf den Aktenstücken von 125 auf 226); Bd. 5: 2,5 cm, 132 Bl., überwiegend geb.; Q 233-253. Bd. 6: 4,5 cm, 267 Bl., überwiegend geb.; Q 254-260, 1 Beilage; Bd. 7: 3 cm, 166 Bl., lose; Q 261-268; Bd. 8: 5,5 cm, 289 Bl., überwiegend geb.; Q 269-277; Bd. 9: 2 cm, 75 Bl., lose; Q 278-286, 2 gleichlautende Beilagen. In mehreren Bänden einige Aktenstücke in Französisch und Niederländisch, zumeist mit Übersetzung.
Diverse Registraturbildner
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.