Hans Schwartz aus Untertürkheim, wegen Jagdfrevels zu Nürtingen gef., jedoch in Anbetracht seiner Jugend und auf Fürbitte anderer wieder freigelassen, gelobt die Einhaltung der ihm bei der Entlassung auferlegten Bedingungen, seine Atzungs- und Gefängniskosten selbst zu bezahlen, sich künftig allen Waidwerks zu enthalten, auch Anzeige zu erstatten, wenn ihm von Wildfreveln etwas zu Ohren käme, und schwört U. Er stellt ferner 7 Bürgen, die sich verpflichten, im Falle er weiterer Jagdvergehen überführt würde, der Obrigkeit 200 lb h zu bezahlen. Bürgen: Paulin Ruof und Hans Graf, B. zu Nürtingen, Jörg Ruof, Schultheiß, Konrad und Michel Ruef, alle 3 aus Neuhausen [Fildern?], Veit Müller und Michel Bierheller aus Plieningen.