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Michel Nellin, Balthaß Kretzmayer und Ciriax Ehinger, alle B. und Untergänger zu Stuttgart in der Stadt, einen Thomas Maurer, Forstmeister, als Kläger, mit Jakob Schmid, Hofmetzger, sowie den Anwälten der Stadt Stuttgart, Andreas Bausch, Bm., und Ulrich Geyr, des Gerichts als Beklagten, in einer Streitsache um den durch ein eisernes Gatter behinderten Wasserabfluß am Gärtlein des Schmids, welches Eigentum der Stadt ist. Durch Urteil werden beiden Parteien bestimmte Auflagen erteilt, um das benachbarte Haus des Klägers vor künftigem Wasserschaden zu schützen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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