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Martin Schott und Bernhard Braun aus Stetten verpflichten sich, aus ihrem Erblehen der Herrschaft jährl. 4 Pfund 11 Schilling h. Geldes 1 Malter 2 ½ Viertel Roggen, und 1 Malter 2 ½ Viertel Hafer zu entrichten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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