Hans Müller von Weiltingen schwört nach der Entlassung aus dem Gefängnis der Gebrüder Wolf Heinrich und Hans von Künßberg (Kindsperg) zu Weiltingen Urfehde. A. setzt Hans Häussner, Schneider, und Wilhelm Schiek, beide von Weiltingen, als B. ein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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