Kaiser Karl IV. sagt Eberhard und Ulrich von Württemberg, ihre Erben, Herrschaften, Diener, Städte und Leute und deren Bürgen ledig und los aller Schulden, die sie den Juden bis 1349, da man diese gemeinlich in den deutschen Landen schlug, wo die auch wohnhaftig waren, und namentlich den Juden zu Straßburg schuldig gewesen sind.