Dr. iur. Reinhard Heimann macht bekannt, daß Abt Konrad ihn zugunsten seiner Frau Katharina von Steinrath zu Dienstmannsrecht mit dem Hülshof (Huls-) zu Marten belehnt hat samt Zubehör, den zwei Mühlen und dem Kotten die Merß, zwei Rotten auf dem Berge, Waecken oder Wüsthof, dem Rindelshense, dem Kloster mit einem Drittel eines Kottens auf dem Barben in den Kirchspielen Lütgendortmund und Bochum, wie zuvor Johann Steinrath damit belehnt war. Er hat von seinem Sohn Hermann Heiman huldigen lassen. Anwesend waren Dr. iur. Johann zum Putz, Syndikus des Abts, Alexander Duden, Richter, und Heinrich Schreiber (Schriver), Schöffe in Werden. - Es siegelt Johann zum Putz.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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