Gorgus Schwinghammer aus Steinenbronn, wegen des Verdachts der Wilderei ins Gefängnis zu Stuttgart eingeliefert, nach der Verhandlung auf sein und seiner Freunde Bitten mit der Auflage entlassen, seine Gefängnisatzung und alle Unkosten zu begleichen, künftig kein Waidwerk mehr zu betreiben und andere Wilderer anzuzeigen, gelobt eidlich, diese Bedingungen zu halten, und schwört U. Er stellt eine Bürgschaft von 50 fl bzw. als Unterpfand einen Acker des Hans Fritz sowie Äcker und Wiesen des Lenze Eckardt, festgelegt nach Flurbezeichnung, Anlieger und Größe.