Michel Rießler, sesshaft zu Mühlhausen, der mit Einwilligung des Grafen Rudolf zu Helfenstein dem in die Pfalz gezogenen Jörg Kurtz von Mühlhausen sein innegehabtes Stift Wiesensteigisches Gnadengut abgekauft hat, verpflichtet sich, dem genannten Grafen für die ihm von jenem Lehengut zustehenden Frondienste jährlich 12 Gulden zu entrichten.