Lux Vogelmayer d.J., sesshaft zu Balzholz [Kr. Nürtingen], wegen Jagdvergehens vom Forstmeister zu Kirchheim ins Gefängnis zu Kirchheim eingeliefert, jedoch auf seine und seiner Freundschaft Bitten wieder freigelassen, unter den Bedingungen, dem Forstmeister zu Kirchheim 5 fl zu bezahlen, sich sein Leben lang allen Spiels, es sei klein oder groß, zu enthalten, alle heimlichen und offenen Zechen zu meiden, auch ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine Wehr mehr zu tragen, gelobt, diese Bedingungen zu halten und schwört U. Er setzt zu noch größerer Sicherheit zwei Bürgen, die sich verpflichten, ihn im Falle der Übertretung dieser U. binnen Monatsfrist in das Gewahrsam der Obrigkeit zu überliefern oder, wenn dies nicht geschähe, 50 fl Poenfall zu bezahlen. Vogelmayer hatte im vergangenen Jahr dem Wild etliche Fallen gelegt und bei voriger Regierung einen Hirsch gefangen. Bürgen: Melchior Mutzler, Schultheiß zu Balzholz und Bernhard Has, b. zu Kirchheim.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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