Note der Kölnischen und Klevischen Räte, daß an dem anberaumten Tag untersucht werden soll ob und mit welchem Recht über Johann von Aldenbochum, Hermann v. d. Vorste und deren Anhänger ein heimliches Gericht ergangen und daß nach Befund die weggenommenen Sachen erstattet und die Gefangenen zur Zeit der Fehde zwischen dem Erzbischof, dem Herzog und dem Junker Gerhart entlassen werden sollen. d. auf s. Elisabetha zu Mittag.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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