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Herzog Albrecht IV. von Bayern bestätigt, mit Bischof Heinrich IV. von Regensburg u. dem Domkapitel Regensburg einen Vergleich geschlossen zu haben, wonach künftig das Gericht Weinting ((1)) niedergerichtlich zum hochstiftischen Gericht Thumbstauff ((2)) gehören soll, hinsichtlich Lehengericht u. Halsgerichtsbarkeit allerdings weiterhin beim bayerischen Gericht Haydaw(e) ((3)) verbleiben soll. S: A. A: Bayern, Herzogtum: Herzöge \ Albrecht IV.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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