Graf Georg zu Helfenstein belehnt Kaspar Buschler zu Schwäbisch Hall als Lehenträger der minderjährigen Söhne des Jakob Christoph von Crailsheim zu Hornberg sel. namens Hans Philipp und Philipp Jakob von Crailsheim, mit ¼ am großen und kleinen Zehnten und dem sog. Kymmat-Zehntlein zu Crailsheim.