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Der Urteilssprecher Hans Wöhinger beurkundet, dass er Graf Ulrich von Württemberg auf die Güter des Grafen Ulrich des Jungen von Helfenstein angeleitet und ersterer die Anleihe darauf 6 Wochen, 3 Tage besessen hat.
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Der Urteilssprecher Hans Wöhinger beurkundet, dass er Graf Ulrich von Württemberg auf die Güter des Grafen Ulrich des Jungen von Helfenstein angeleitet und ersterer die Anleihe darauf 6 Wochen, 3 Tage besessen hat.