Hans Müller d.J. aus Laichingen, wegen strafbarer Handlungen zu Urach gef., jedoch auf Fürbitten seiner Freunde mit der Auflage freigel., sich auf Erfordern der Obrigkeit wieder im Uracher Gefängnis zu stellen und sich wegen seiner Vergehen rechtlich zu verantworten, verspricht, diese Bedingungen zu befolgen. Er stellt seinen Vater Hans Müller d.A. aus Westerheim als Bürgen, der für den Fall, daß er sich nicht stellen und fliehen würde, der Herrschaft Württemberg mit 50 lb h verfallen sein soll.