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Mathis Schaub von Ohmden, zu Kirchheim u. T. gef., weil er einen andern trotz gebotenem Frieden verwundet hatte, auf Grund der Landesordnung vor dem Stadtgericht rechtlich beklagt, nach einem Gerichts verfahren, in dem Widerspruch erlaubt war, dazu verurteilt, ohne Aufenthalt das Fürstentum zu vor lassen und nur, falls er begnadigt würde, zurück zukehren, verspricht, dies auszuführen und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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