Eberhard, Hans und Ludwig von Venningen, Gebrüder, bekunden, dass sie ihren Hof, der "Groß Hoff genant", zu Rohrbach (Rorbach) bei Sinsheim im Kraichgau samt allen Zugehörungen an Jörg Busch und Endris Burckhart daselbst erblich verliehen haben. Die zugehörigen Güter sind in einem Zinsbuch verzeichnet. Der jährlich zu Martini [= 11. November] nach Eichtersheim, Zuzenhausen, Steinsberg oder eine Meile im Umkreis fällige Bestandszins beläuft sich auf 22 Malter Korn, 34 Malter Dinkel, 34 Malter Hafer, 1 Malter Erbsen und 1 Malter Sommergerste, alles Speyrer Maß. Will einer der Beständer seinen Anteil verkaufen, hat der andere ein Vorkaufsrecht. Für die pünktliche Erfüllung ihrer Pflichten setzen die Beständer zu einem "geysel [...] und hafft" 50 Gulden [verbessert aus 30] auf ihrem derzeitigen und künftigen Hab und Gut, liegend und fahrend. Der Bestandsbrief wird doppelt ausgefertigt.