Martin Schneider aus Weinsberg, wegen seiner Beteiligung an den Bauernunruhen zu Weinsberg an Ostern vor etlichen Jahren (1525) außer Landes geflohen, nach der Eroberung des Landes durch Hz. Ulrich nach Weinsberg zu seiner Familie zurückgekehrt und daselbst gef., jedoch auf sein und seiner Freundschaft Bitten begnadigt und mit der Auflage freigel., das Turmgeld und alle aufgelaufenen Kosten zu bezahlen, wegen seiner Flucht 'des Rechts' gewärtig zu sein und sich mit 200 fl zu verbürgen, daß er sich nicht entfernen werde. Er stellt zwei Bürgen, die im Falle des Bruchs der Verschreibung binnen Monatsfrist der Herrschaft die gen. Summe bezahlen sollen. - Bürgen: 1) Hans Schmid 2) Niklas Müller, beide B. zu Weinsberg.