Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Differenzen zwischen dem bürgerlichen Magistrat in Wörth und dem dortigen Landgericht wegen Beitrags zu den Gemeindelasten, strittiger Jurisdiktion und der Marktfreiheiten
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Differenzen zwischen dem bürgerlichen Magistrat in Wörth und dem dortigen Landgericht wegen Beitrags zu den Gemeindelasten, strittiger Jurisdiktion und der Marktfreiheiten