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Hans Müller und Genannte verschreiben der Herrschaft eine Gült von 20 Malter Rocken, Vesen und Hafer, die durch die Vögte zu Böblingen jährlich eingenommen und verrechnet werden sollen
Hans Müller und Genannte verschreiben der Herrschaft eine Gült von 20 Malter Rocken, Vesen und Hafer, die durch die Vögte zu Böblingen jährlich eingenommen und verrechnet werden sollen