Graf Georg Friedrich von Hohenlohe, Herr zu Langenburg sowie der Herrschaften Jungbunzlau, Kosmanos und Grulich, Obrist und Ritter, bekundet, dass er, nachdem Schweickard von Gemmingen ohne Leibeserben verstorben ist, dessen Anteil an den Lehngütern, Gülten und Gerechtigkeiten zu Michelfeld und Sinsheim des verstorbenen Bernolph von Gemmingens Söhnen Hans Konrad, Eberhard und Hans Philipp (der zuletzt Genannte ist noch minderjährig und steht unter der Vormundschaft Hans Reinhard von Stettens) zu Mannlehen verliehen hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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