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Die verhaftete Ursula (Witib des Noe Zeyb) ist, weil allerlei neue Indicia wider sie einkamen, erneut sowohl gütlich als peinlich examiniert worden
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A 2 f (Hexenprozesse) Nr. A 2 f (Hexenprozesse) Nr. 7784
A 2 f (Hexenprozesse) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 23-25)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 23-25) >> Bd. 23 Hexenprozesse
1644 August 9
Regest: Was sie vor 13 Jahren, als sie die Hausfrau des Bastlin Genckheler im Kindbett pflegte, deren Kind getan habe, dass dieses, obwohl es zuvor frisch und gesund war, in die 14 Tag nicht mehr saugen wollte. Darauf sagt sie, sie habe zwar des Genckhelers Weib im Kindbett gepflegt. Aber dass sie dem Kind etwas zugefügt haben solle, davon wisse sie nichts. Die Leut lügen so viel auf sie, man tue ihr Unrecht ...
Auf den Vorhalt, ob sie nicht dem Marx Ernst von Eningen, als er sich eine Zeitlang bei ihr aufhielt, 10 fl aus seinem Trog (= Truhe) entwendete und nachher dieses Geld verlieh, sagt sie, der Marx Ernst habe sie nie etwas geziehen, sondern jederzeit gesagt, es möchten vielleicht andere Leut in die Kammer gekommen sein. Ernsts Tochter hab 2 Pelze nacheinander machen lassen. Niemand wisse, wo sie das Geld dazu genommen hab ...
Auf den Vorhalt, ob sie nicht ihres Bruders Sohn, Stefan Mayer zu Gomaringen, einen Kupferhafen, Kessel und eine Kanne entwendet habe, sagt sie, ihre Schwester, die Mutter des Caspar Mayer, sei ihr 8 fl schuldig gewesen. Als nach deren Absterben ihre Erben sie nicht bezahlen wollten, sondern nach Hechingen zogen, um das Geld Schmalz kauften und es wieder verkauften, sei ihr schliesslich auf geschehene Klage bewilligt worden, etliches von der hierher in das Haus des Kartenmalers geflehneten (= geflüchteten) Fahrnis auf Abschlag der Bezahlung zu nehmen. Sie hab's nicht entwendet.
Auf nochmaliges Befragen, was das für ein Pulver sei, das in ihrem Trog (= Truhe) gefunden und das bei vorgenommener Prob nicht als Schwefel erkannt wurde, beharrt sie darauf, es sei nichts anderes als Schwefel.
Darauf wurde es in ihrer Gegenwart auf eine Glut gelegt. Es brannte aber nicht, sondern ging nur im Rauch auf. Der Nachrichter sagte, er habe wenig von dem Pulver in ein Wasser getan und es den Mücken hingestellt, die davon gestorben seien. Als sie nun hierauf mit der peinlichen Frag angegriffen und áufgezogen wurde, schrie sie immerfort und rief Gott als Zeugen ihrer Unschuld an ... Obwohl sie 3 verschiedene Male, auch mit Anhängung zweier Steine so torquiert (= gefoltert) wurde, dass sie gleichsam ganz blau und schwarz wurde, hat sie doch nicht das geringste bekennen wollen, sondern alles geleugnet. Dabei ist ihr aber kein einziger Tropfen Wasser aus den Augen geflossen.
Den 16. September 1644 ist die verhaftete Ursula durch Bürgermeister Abrahamb Zindel, Schultheiss Franz Helmling und den Syndicus über verschiedene Punkte gütlich vernommen worden.
Sie bleibt bei ihrem bisherigen Leugnen. -
Der Prediger habe sie einmal in seinen Garten zu sich kommen lassen und sie in das Häuslein hinaufgehen heissen. Er sei ihr gleich nachgefolgt und habe sie in den Arm genommen und auf eine Schrande (= Schranne) hindrücken wollen. Sie aber habe ihn weggestossen und sei die Stiege hinabgeloffen. Sie habe gesagt: "Ihr solltet mich als eine arme Witfrau beschützen." Darauf habe er gesagt, sie solle nicht so laut reden. Der Pfarrer von Hausen gehe da herab. Da hab sie gesagt, sie frage nichts darnach; warum er's nicht hab bleiben lassen. Er hab ihr's eben zugemutet, aber nichts vollbracht.
Auf Befragen, warum sie diese Sache über den Prediger sage, antwortet sie, warum des Predigers Leut auch so über sie lügen, dass sie in des Mosers Haus so viel gestohlen habe. Sie habe nicht aus Neid (= Feindschaft) geredet. Sie hätte nie daran gedacht, wenn der Wehinger (?) nicht gefragt hätte, was der Prediger mit ihr geredet habe ...
Von dem Turm schreit die Letschlerin öffentlich und bezichtigt nachfolgende Personen der Hexerei, man solle sie holen:
1) Den im langen Mantel (auf dem Rand: gemeint sei der Prediger).
2) Hans Schill und seine Mutter.
3) -
4) Das Weib des Stoffel Tochtermann
5) Das Weib des Jerg Bihler.
6) Das Weib des Schirm.
7) Das Mareile des Kutzen (?)
8) Das Weib des Jos Kurtz.
9) Das Weib des Jacob Schäffer.
10) Das Weib des Bürgermeister Zendel.
11) Die Schwester des Veit Bihler.
12) Schradins Belle ... (Negat Rea = Leugnet die Angeklagte).
13) Das Weib des Mattheus Werenwag.
Eine weitere Vernehmung durch die Herren Anthoni Knapp, Schultheiss Helmling und den Syndicus ist auch so ziemlich ohne Ergebnis und im einzelnen nicht ganz verständlich.
7 S.
Beschreibstoff: Pap.
Archivale
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.