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Herzog Friedrich von Schwaben schenkt in Vollmacht seines Vaters, des Königs Friedrich I., und in eigenem Namen dem Kloster Bebenhausen das Beholzungsrecht im Schönbuch (Schainbuch), und gestattet seinen Dienstleuten, sich und ihre Güter demselben zu übergeben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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