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Streitigkeiten zwischen dem Freiherrn von Stuben, Inhaber des lehenbaren Fleckens Hausen am Tann, und den hohenbergischen Behörden um die Frage, ob ersterer lediglich von den sieben zum Zeitpunkt seiner Belehnung bereits am Ort existierenden, oder auch von den zwischenzeitlich entstandenen zusätzlichen Behausungen die Fastnachtshennen und Herbsthühner an die hohenbergische Kellerei abführen muß.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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