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Die Ritter und Brüder Ludwig und Berthold (Berld) von Buchenau
(Buechouwe), Ritter Ludwig von Trümbach (Trubenbeche) und dessen Bruder
Hartrad von...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1361-1370
1369 Juni 28
Ausfertigung, Pergament, vier mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (Siegel Nr. 1 fehlt, alle anderen Siegel sind beschädigt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Nach Cristis geburt in iare und an tage als vor stet geschrieben
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die Ritter und Brüder Ludwig und Berthold (Berld) von Buchenau (Buechouwe), Ritter Ludwig von Trümbach (Trubenbeche) und dessen Bruder Hartrad von Trümbach bekunden für sich und ihre Erben, dass sie von [Heinrich von Kranlucken], Abt von Fulda, eine im Folgenden inserierte Urkunde erhalten haben. Die Aussteller geloben und schwören mit erhobenen Fingern bei den Heiligen, Abt und Kloster den Wiederkauf der Burg Wehrda zu gestatten, die Burg für diese als Offenhaus zu halten und auch alle anderen Vereinbarungen der Urkunde einzuhalten. Siegelankündigung. Inserierte Urkunde von 1369 Juni 28: [Heinrich von Kranlucken], Abt von Fulda, bekundet, dass er mit Zustimmung des Dekans Dietrich und des Konvents von Fulda die Burg Wehrda (Werdoeuwe) und das Gericht Neukirchen (Nuewenkirchen) mit allen Rechten und allem Zubehör, wie es Abt und Kloster bisher besessen haben, an die Ritter und Brüder Ludwig und Berthold von Buchenau, Ritter Ludwig von Trümbach und dessen Bruder Hartrad von Trümbach für 815 Pfund guter und gängiger Heller verkauft und als Lehen verleiht. Auf die Kaufsumme werden die 200 Pfund Heller guter Fuldaer Währung angerechnet, die Abt Heinrich Ludwig von Buchenau wegen der Gefangenschaft des Hauptmanns Schweinshaupt (Swynshoeubt) schuldet; außerdem werden angerechnet 156 guter und gewogener Gulden, die man Florentiner nennt oder einer anderen Währung, die in Fulda üblich ist. Die 56 Gulden schuldet Heinrich Ludwig von Trümbach für dessen Einlager als Bürge beim Dekan und Konvent von Hersfeld wegen [Bad] Salzungen. Von den 156 Gulden sollen 100 Gulden für die bauliche Instandhaltung der Burg Wehrda verwendet werden. Burg Wehrda soll Abt und Konvent Offenhaus sein, außer gegen die von Buchenau und die von Trümbach. Ein Hauptmann für die Burg muss von beiden Parteien gemeinsam bestimmt werden. Für Abt und Kloster besteht ein Wiederkaufrecht für 815 Pfund Heller. Sollten die 100 Gulden nicht vollständig für für die bauliche Instandhaltung der Burg verwendet worden sein, soll den Käufern bei einem Rückkauf die noch nicht aufgewendete Summe nicht zurückgezahlt werden. Siegelankündigung des Abtes Heinrich und des Dekans Dietrich mit dem Konvent von Fulda. (Nach Cristis geburt dryzenhundert iar in dem nuen und sechziztigisten iare an sent Peters und sent Pauwils abinde der heiligen zcwelffboten). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2, Avers 3)
Vermerke (Urkunde): Siegler: [Ritter Ludwig von Buchenau]
Vermerke (Urkunde): Siegler: Ritter Berthold von Buchenau
Vermerke (Urkunde): Siegler: Ritter Ludwig von Trümbach
Vermerke (Urkunde): Siegler: Hartrad von Trümbach
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 434, f. 140v, 141r, 141v; StaM, 100: Urkundenabschriften, 17: Fulda 8, Nr. 86 (Notiz); StaM, 100: Urkundenabschriften, 17: Fulda 3, Nr. 5 [?]
Vermutlich liegt ein Schreibfehler bei der Angabe der 156 Gulden vor, da in der Urkunde (hundert gulden und sehs und sehs und funffzig) steht, im Folgenden aber nur von 156 Gulden die Rede ist.
Die kopiale Überlieferung in StaM, 100: Urkundenabschriften, 17: Fulda 3, Nr. 5 [?] datiert 1369 Juni 29.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.