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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Wertheim (Archivtektonik) >> Rosenbergisches Archiv >> Selekte und Sammlungen >> Rechnungen
1576/77-1797/98
Zur Geschichte des Klosters Bronnbach: Kurz nach 1150 wurde im unteren Taubertal, an der Grenze zwischen dem Erzbistum Mainz und dem Bistum Würzburg, das Zisterzienserkloster Bronnbach gegründet (vgl. Scherg, Bronnbach S. 14 ff. und S. 238 ff.). Etwa zur selben Zeit begannen die Grafen von Wertheim mit dem Aufbau eines Territoriums. 1345 werden sie erstmals als Schirmer des Klosters genannt (StAWt-R US 1345 Juni 24; Scherg, Bronnbach S. 45 f. und S. 32 Nr. 344). Im Lauf der folgenden zwei Jahrhunderte bauten die Grafen ihre Schirmvogtei über das Kloster aus, bis schließlich Graf Michael III. in Bronnbach 1553 eine lutherische Klosterschule errichtete (Friese, Bronnbach S. 18 f.). Nach dem Tod Michaels III. 1556 erkannte sein Schwiegervater und Erbe Graf Ludwig zu Stolberg die geistliche Jurisdiktion Würzburgs über Bronnbach an und empfing Schutz und Schirm über das Kloster von Würzburg zu Lehen. Der Reformabt Clemens Leusser - er hatte das gesamte Klosterarchiv in den Bronnbacher Hof schaffen lassen, wo er seit 1554 lebte - resignierte sein Amt 1560. Mit seinem Nachfolger Johann Pleitner setzte Würzburg wieder einen altgläubigen Abt ein. Da das Bronnbacher Mutterkloster Maulbronn von Württemberg reformiert worden war, übertrug der Würzburger Fürstbischof Julius Echter von Mespelbrunn der Zisterze Ebrach die Rechte eines Mutterklosters mit Visitationsbefugnis (Friese, Bronnbach S. 19 f.; vgl. StAWt-R US 1578 Sept. 23 und 30). Noch einmal war der Bestand der Abtei gefährdet, als nach der Schlacht bei Breitenfeld König Gustav Adolf von Schweden am 28. Februar 1632 unter anderem Kloster Bronnbach den Grafen Ludwig IV., Wolf Ernst und Friedrich Ludwig zu Löwenstein-Wertheim zu Lehen gab (StAWt-G V.C.8; die Urkunde wird seit 1945 vermisst, Abdruck bei Scharold, Zwischenregierung S. 106-109 Nr. IV). Die evangelischen Grafen setzten in Bronnbach Johann Philipp Weygandt als Klosterverwalter ein (StAWt-R R 79 1632/33 und StAWt-G Rep. 32 XXI Nr. 64 und 66), der Abt Johann Feilzer floh. Über die Plünderungen durch die evangelischen Grafen zu Löwenstein-Wertheim-Virneburg führte das Kloster später beredte Klage (vgl. Kaufmann, Geschichte S. 476-483). Der Konvent konnte zwar bereits nach der Schlacht bei Nördlingen 1634 zurückkehren, musste aber bis zum Ende des Krieges hinnehmen, dass bald von dieser, bald von jeder Seite "salvaguardirt" wurde (vgl. StAWt-R R 79 unter den Ausgaben an Geld für Kontributionen und Kriegskosten). Die Abtei fiel als Entschädigung für die im Frieden von Lunéville abgetretenen linksrheinischen Besitzungen an Fürst Dominik Constantin zu Löwenstein-Wertheim-Rochefort, der am 21. Oktober 1802 vorläufig von ihr Besitz ergreifen ließ. Die Zivilbesitzergreifung folgte am 26. November 1802 (Kienitz, Territorien S. 99 Anm. 1). Das ehemalige Klosteramt Bronnbach, die Kameralverwaltung oblag seit dem Frühjahr 1803 der Fürstlich Löwenstein-Wertheimischen Rentei Bronnbach (vgl. Repertorium StAWt-R G 13 Vorbemerkungen S. VII). Die Wirtschaftsverwaltung der Abtei Bronnbach war seit etwa 1300 in Verwaltungsbezirke (official) eingeteilt (Scherg, Bronnbach S. 137). Zwei von ihnen hatten schließlich Bestand, das Klosteramt Bronnbach mit dem Kloster selbst als Verwaltungsmittelpunkt und das Klosteramt Würzburg, das vom Bronnbacher Hof in Würzburg aus verwaltet wurde (vgl. Repertorium StAWt-R R 80 Vorbemerkungen S. 4 ff.). Das Klosteramt Bronnbach hatte 1630, also unmittelbar vor der Schwedenzeit, Gefälle in Balbach, Bettingen, Böttigheim, Brehmen, Brunntal, Dertingen, Dienstadt, Dietenhan, Dittigheim, Dittwar, Dörlesberg, Ebenheid, Eiersheim, Erlenbach, Freudenberg, Grünenwört, Hardheim, Heckfeld, Helmstadt, Heppdiel, Hildbrandszell (abg. bei Külsheim), Hochhausen (mit der Mühle), Höhefeld, Hundheim, Impfingen, Kembach, Königheim, Königshofen, Külsheim, Kupprichhausen, Lindelbach, Lindenmühle (abg. bei Hardheim), Marktheidenfeld, Nassig, Neubrunn, Niklashausen, Otterhof (abg. bei Steinbach, Pülfringen, Rauenberg, Reicholzheim, Rimpar, Rüdental, Schweinberg, Sonderriet, Steinbach, Steinfurt, Tauberbischofsheim, Tiefental, Uissigheim, Unterlauda, Urphar, Weikerstetten, Wenkheim, Werbach, Werbachhausen, Wölchingen und Wüstenzell. Sechs Höfe waren verpachtet, der Hof Breitenau, der Dürrhof, der Ernsthof, der Mittelhof (Hof Lengfeld), der Schafhof mit Schäferei und der Hof Wagenbuch; der Klosterhof Bronnbach wurde in Eigenwirtschaft betrieben (StAWt-R R 79 1630/31). Nach Bundschuhs Lexikon von Franken waren am Ende des 18. Jahrhunderts die Vorsteher des Klosters Bronnbach "1 Abt, 1 Prior und 1 Bursarius oder Haushälter. Die Canzley hat einen Geistlichen zum Director, 1 weltlichen Consulenten, 1 Amtsvogt und 1 Secretär" (Bundschuh, Lexikon Bd. 1 Sp. 447). Der Abt war Vorstand der gesamten Abtei und ihr Vertreter nach außen. Der Prior stand an der Spitze des Konvents; er war vor allem dessen geistlicher Leiter. Dem Burser dagegen oblag die Wirtschaftsverwaltung. Er führte zumindest im 17. Jahrhundert die Klosterrechnung. Die Rechnung von 1592/93 dagegen nennt den Richter Paul Volcker als Rechnungsführer. Dies und die Tatsache, dass es sich nur um eine Geldrechnung handelt, mag ebenso eine Erscheinung von kurzer Dauer gewesen sein wie das Amt des Richters selbst, das etwa dem des Amtmanns im 18. Jahrhundert entsprach. Von den Rechnungsführern des 17. Jahrhunderts ist nur Jakob Höffer längere Zeit genannt. Er war Burser und von 1615-1618, nach der Absetzung des Amts Sebastian Udalrici wegen Verschwendung, Administrator des Klosters (vgl. Friese, Bronnbach S. 20). Auffällig ist, dass Höffer noch auf dem Einband der Klosterrechnung 1619/20 als Administrator bezeichnet wird, obwohl er nach dem Mortilogium Bronnbacense S. 19 (der Band ist Eigentum des Historischen Vereins Wertheim) nur bis zum 11. Juli 1618 amtiert haben soll. An weiteren Rechnern sind der löwenstein-wertheim-virneburgsche Verwalter Johann Philipp Weygandt (1632/33-1633/34) und der Burser P. Albericus Seidenspinner (1665-66) und 1667/68) nachzuweisen. Ob die Klosterrechnung auch noch nach 1671/72, also nach der endgültigen Trennung der Bursariatsrechnung von der Klosterrechnung, vom Burser geführt wurde oder ob die Rechnungsführung an die Kanzlei überging, ist bisher nicht bekannt.
Die Rechnungen: Die Klosterrechnung 1576/77 ist eine reine Geldrechnung; hierin unterscheidet sie sich von den übrigen Klosterrechnungen, die stets Geld- und Naturalrechnungen sind, also auch Einnahmen und Ausgaben an Getreide, Küchenspeisen, Wein, Wolle usw. verbuchen. Verweise auf numerierte Rechnungsbelege sind in den Jahrgängen bis 1600/01 festzustellen, die numerierten Belege selbst sind nicht erhalten. Die Klosterrechnungen bis 1670/71 betreffen ausschließlich das Klosteramt Bronnbach, wobei selbstverständlich dessen Einkünfte aus dem Klosteramt Würzburg mit aufgeführt sind. In die Rechnungen ab 1671/72 sind dagegen die Rechnungen des Klosteramts Würzburg ebenso eingearbeitet wie etwa die Rechnungen des Bursariats oder des Bodenamts. Ab diesem Zeitpunkt bilden die Klosterrechnungen also die Hauptrechnung der Abtei. Da sie sich völlig auf die Nebenrechnungen der einzelnen Ämter (Bursariat, Bodenamt, Küchen- und Kelleramt, Klosteramt Würzburg, Dürrhof) stützen, sind ab 1671/72 weder Manuale noch Belege vorhanden. Diese Hauptrechnung ist allerdings nicht zu verwechseln mit jener "Hauptrechnung" der Jahre 1787/88-1793/93 (StAWt-R R 79a), die die Rechnungen der einzelnen Klosterämter unverbunden nacheinander aufführte. Die Klosterrechnungen zwischen 1671/72 und 1797/98 stellen vielmehr den Versuch dar, alle Einnahmen und Ausgaben der Abtei gegeneinander aufzurechnen. Dass diesem Versuch kein voller Erfolg beschieden war, führte 1799 unter Abt Heinrich Göbhard zur Errichtung der Allgemeinen Cassa, deren Rechnungen die Klosterrechnungen ablösten (vgl. Repertorium StAWt-R R 79a Vorbemerkungen S. II-III). Aus dem 16. Jahrhundert findet sich in den Klosterrechnungen nur ein Revisionsvermerk: Die Rechnung 1596/97 wurde am 16. April 1597 auf der Fürstlichen Kanzlei in Würzburg in Anwesenheit des Vaterabts von Ebrach und des Bursers von Bronnbach durch den Würzburger Generalvikar und den Fiskal abgehört. Diese Rechnungsabhörung durch das fürstbischöfliche Fiskalat scheint 1600 die Regel gewesen zu sein (vgl. Repertorium StAWt-R R 80 Vorbemerkungen S. 11), lässt sich aber sonst nicht belegen. Erst ab 1692 finden sich regelmäßig Revisionsvermerke. Die Revision erfolgte auf der Geistlichen Kanzlei, ab 1708 auf dem Fiskalat in Würzburg. Sie wurde durch den Fiskal vorgenommen und ab 1754 durch den Revisor gegengezeichnet (StAWt-R R 79 1752/53). Monita sind äußerst selten. Das "Repertorium Documentorum & Actorum Cancellariae Bronnbacensis" Tom. I von 1755 verzeichnet S. 325 einen Bestand "die vom Geistl. Rath zu Wirzb. verlangte Closterrechnungen" (Lokatur: B.29.2), nennt aber keine Jahreszahlen. Da die Lokatur zum Bestand "Decreta ecclesiastica" zählt, handelt es sich wahrscheinlich nicht um Rechnungen, sondern um Akten über das von Würzburg beanspruchte Recht auf Rechnungsrevision. Bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts weisen die Klosterrechnungen zum Teil alphabetische Sachregister auf. Ab 1696/97 enthalten sie dann im Anschluss an die eigentliche Rechnung Konventslisten, ab 1701/02 auch Listen über die Klosterbediensteten und das Klostervieh. Da diese Listen bis 1737/38 die Funktion der einzelnen Patres innerhalb des Konvents aufführen, bilden sie eine wertvolle Quelle zur Geschichte der Abtei Bronnbach. Sie scheinen auf Befehl des Fiskalats in Würzburg angelegt worden zu sein; wenigstens monierte der Würzburger Fiskal das Fehlen der Konventsliste in der Rechnung 1731/32. Ab 1738/39 werden nur noch Abt, Prior und Senior bezeichnet. Stattdessen ist nun aber der Geburtsort jedes Konventsmitglieds genannt. Eine wichtige Ergänzung zu diesen Konventslisten bietet ein in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts einsetzender Band mit Biogrammen der Bronnbacher Konventualen, der im Diözesanarchiv Würzburg verwahrt wird (Kloster- und Stiftssachen, Kloster Bronnbach).
Bestandsgeschichte: Die Provenienz der einzelnen Bände, die ab dem Anfang des 17. Jahrhunderts zum Teil in Zweitschrift vorhanden sind, ist nicht eindeutig zu klären. Lediglich ein Band, das revidierte Exemplar von 1712/14, trägt den Vermerk "pro monasterio". Daraus lässt sich schließen, dass in Würzburg zumindest zwei Exemplare vorgelegt wurden, von denen eines an das Kloster zurückging. Eine weitere Serie, von der nicht klar ist, ob sie mit den revidierten Exemplaren identisch ist, wurde auf der Kanzlei der Abtei verwahrt. Das Kanzleirepertorium von 1755 Tom. I S. 325 weist unter den Lokaturen A.5 - A.7 einen Bestand "Closterrechnungen" aus. Er ist sowohl von der Laufzeit als auch vom Umfang her weit geringer als der jetzige Bestand. Nimmt man an, dass die Bände des Würzburger Fiskalats nicht in den Besitz des Fürstlichen Hauses Löwenstein-Wertheim-Rosenberg gelangten, so würde dies auf eine dritte Serie hinweisen. Eine solche dritte Serie lässt auch der Umstand vermuten, dass die Stückrechnung 1637/38 und die Jahrgänge 1638/39 - 1640/41 in dreifacher Ausfertigung vorhanden sind. An Fremdprovenienzen ist lediglich der Jahrgang 1632/33 zu nennen; er gehört von der Provenienz her zweifellos in die Abt. Fürstlich Löwenstein-Wertheim'sches Gemeinschaftliches Archiv, da die drei evangelischen Grafen Ludwig IV., Wolf Ernst und Friedrich Ludwig gemeinschaftlich regierten. Die wenigen vorhandenen Signaturen lassen sich nicht ohne weiteres deuten. Die Zweitschriften der Jahrgänge 1627/28-1632/33 sind von 16-20 durchnumeriert, wobei von den Signaturschildchen 17 und 19 nur noch helle Flecken auf den Rücken der Bände übrig sind. Rechnet man zurück, so entspricht 1 dem Jahrgang 1612/13. Eine innere Berechtigung für den Beginn einer Serie in diesem Jahr ist nicht zu ermitteln. Wohl aber lässt sich ein Grund für das Ende der Serie nennen: 1632/33 übernahm der löwenstein-wertheimische Klosterverwalter Weygandt die Rechnungsführung; nach zwei Jahren musste er sie bereits wieder abgeben. Es scheint so zu sein, dass Weygandt nur 19 Jahrgänge vorfand, dass er diese durchnumerierte und dann seine eigene Rechnung als Nr. 20 anfügte. Die Rötelsignaturen 2 (1753/54) bis 11 (1785/86) sind sicherlich mit der Aufbewahrung der Rechnungen in der Bronnbacher Kanzlei in Verbindung zu bringen (vgl. Repertorium StAWt-R R 79a Vorbemerkungen S. IV). Nimmt man an, dass die Signatur 1 den vorangehenden Rechnungsjahrgang 1752/53 bezeichnete, so würde diese Signaturschicht mit dem Nachtrag im Kanzleirepertorium von 1755 Tom. I S. 325 einsetzen ("item 1752 usque 57 inclusive"). Schwierigkeiten bereitet allerdings das unregelmäßige Springen der Nummern. Man muss wohl annehmen, dass jeweils mehrere Jahrgänge, zum Teil zusammen mit Nebenrechnungen, gebündelt waren und dass jeweils der obere bzw. vordere Band eines Bündels signiert wurde. Das Kanzleirepertorium von 1755 Tom. I S. 325 weist folgende Rechnungsjahrgänge aus: 1625, 1640-1642, 1668-1672, 1674-1677, 1679-1684, 1686-1687, 1690, 1692-1708, 1712-1715, 1717-1740 und 1752-1757. An Manualen werden nur die Manuale der Geld-, Keller- und Bodenrechnungen aufgeführt (ebd. S. 863). Der Index latularum zu Beginn des Bandes nennt unter der Lokatur A.12 zusätzlich "verschiedene Fragmenta von Manualen". während diese Fragmente bisher nicht zu ermitteln waren, ist andererseits der heutige Bestand sehr viel umfangreicher und vollständiger als die 1755 auf der Bronnbacher Kanzlei verwahrte Serie. Das "Repertorium der Rechnungen und Rechnungsurkunden des Fürstlich Löwenstein-Wertheim-Rosenbergischen Archivs" (2. Hälfte 19. Jahrhundert) verzeichnet die Klosterrechnungen zusammen mit den Rechnungen der Klosterämter unter der Signatur R 79. Lediglich für die Rechnungen des Bronnbacher Hofs in Würzburg wurde eine eigene Serie unter der Signatur R 80 gebildet. Da in diesem Repertorium die Rechnungen der Klosterämter erst ab 1689/90 spezifiziert werden, war eine verlässliche Revision des Bestandsumfangs letztlich nicht möglich. Bestandsverluste gegenüber diesem Repertorium sind bisher nicht aufgefallen. Der Bestand R 79 wurde im 19. Jahrhundert aus dem Kloster Bronnbach in das Fürstlich Löwenstein-Wertheim-Rosenberg'sche Archiv in der Wertheimer Hofhaltung verbracht, wo er zunächst im oberen Archivsaal, d.h. im 2. Obergeschoss des Ostflügels, aufbewahrt wurde. Nach einer Verlagerung in einen der Schränke, die im Flur des 1. Obergeschosses des Südflügels ("im unteren Gang des Hofhaltungsgebeudes") standen (Repertorium der Rechnungen und Rechnungsurkunden R 79), wurde er an den ursprünglichen Lagerort zurückgebracht. Dort, an der Rückwand des Archivsaals im 2. Obergeschoss der Hofhaltung, befand er sich bei der Übernahme durch das Land Baden-Württemberg im Jahr 1977. Jeweils etwa zwanzig Kloster- und Nebenrechnungen waren jahrgangsweise in einzelnen Bündeln zusammengeschnürt.
Ordnung und Verzeichnung: Die Bestände R 79 und R 80 wurden im Juni 1979 durch den Schüler Stefan Barton vorgeordnet und dann nach und nach durch die Angestellte Annemarie Spieler verzeichnet. Ende November 1981 wurde die Aufteilung des alten Bestands R 79 in die Hauptserie (Klosterrechnung) und zehn Nebenserien (die alten Nebenrechnungen) beschlossen; die Serien tragen seitdem die Signaturen R 79 - R 79k. Die Verzeichnung des heutigen Bestands R 79, welche den Abschluss der Verzeichnungsarbeiten bildete, erfolgte in der ersten Hälfte des Jahres 1983. Die Arbeiten wurden vom Unterfertigten beaufsichtigt. Die Reinschrift des Repertoriums besorgte die Angestellte Lieselotte Goldschmitt. Der Bestand StAWt-R R 79, Rechnungen der Abtei Bronnbach: Klosterrechnung, umfasst nunmehr ca. 4,5 lfd. m in 271 Einheiten. Wertheim, Januar 1984 Dr. Norbert Hofmann
Abkürzungen: abg. = abgegangen
Beil. = Beilage
Bll. = Blätter
F. = Frater (=Pater)
Gde = Gemeinde
halbbr. = halbbrüchig
Kr., -kr. = Kreis
lfd. m = laufende Meter
Lit. = Literatur; bei Signaturen: Littera
o.J. = ohne Jahr
ortst. = Ortsteil
P. = Pater
Präs. = Präsentatum
Prov. = Provenienz
Rev. = Revision
Rep. = Repertorium
RSig. = Registratursignatur
StAWt-G = Staatsarchiv Wertheim Abt. Fürstlich Löwenstein-Wertheim'sches Gemeinschaftliches Archiv
StAWt-R = Staatsarchiv Wertheim Abt. Fürstlich Löwenstein-Wertheim-Rosenberg'sches Archiv
Tom. = Tomus (= Band)
u.a. = unter anderem
ungez. = ungezählt
US = Urkundenselekt
vgl. = vergleiche
Bestand
Literatur:
Claudia Wieland, "Außgeben an Geldt den Handtwercksleuten". Nachrichten zu Baumaßnahmen des Klosters Bronnbach aus den Klosterrechnungen (1592-1714), in: Wertheimer Jahrbuch 1996, S. 227-278; Claudia Wieland, "Außgeben an Geldt den Handtwercksleutten". Nachrichten zu Baumaßnahmen des Klosters Bronnbach aus den Klosterrechnungen (1715-1802), in: Wertheimer Jahrbuch 2000, S. 69-140.
Bundschuh, J. K., Geographisches Statistisch-Topographisches Lexikon von Franken, Bd. 1. Ulm 1700 Sp. 446-448
Friese, Alfred, Die Zisterzienserabtei Bronnbach: ein geschichtlicher Abriß. In: Reuter, Barbara, Baugeschichte der Abtei Bronnbach. Würzburg 1958 (= Mainfränkische Hefte ; 30) S. 3-24
Haug, Flamin Heinrich, Eine Bronnbacher Abtrechnung vom Jahre 1648. In: Franken 1 Nr. 273, 1913
Kaufmann, Alexander, Kleine Beiträge zur Geschichts- und Sagenforschung des Frankenlandes. In: Archiv des Historischen Vereins von Unterfranken und Aschaffenburg 19 Heft 1, 1866, S. 191-198
ders., Zur Geschichte der Abtei Bronnbach an der Tauber. In: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins ; 34, 1882, S. 467-484
Kienitz, O., Die Fürstlich Löwenstein-Wertheimischen Territorien und ihre Entwicklung. In: Jahrbuch des Historischen Vereins Alt-Wertheim 1919, 1920, S. 33-104
Scharold, Geschichte der k. schwedischen und herzogl. sachen-weimarischen Zwischenregierung in besonderer Beziehung auf das reformirte Religions-, Kirchen- und Schulwesen. In: Archiv des historischen Vereins von Unterfranken und Aschaffenburg 7 Heft 3, 1843, S. 1-138, bes. S. 106-108 Nr. IV
Scherg, Leonhard, Die Zisterzienserabtei Bronnbach im Mittelalter: Studien zur Geschichte der Abtei von der Gründung bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts. Würzburg 1976 (= Mainfränkische Studien ; 14)
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person who submitted a compensation claim for damage caused by Nazi persecution. If the application was submitted by a person other than the persecuted person, this other person is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecuted person, if there is one, is noted. In the sources, the persecuted person is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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Additional information on reason for persecution
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