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Ebf. Wolfgang (von Dalberg) von Mainz bekundet, dass er nach dem Tod des Philipp Ulner von Dieburg dessen Bruder Hartmann, Sohn des + Ulrich, als dem ältesten Ulner, auch für seinen Vetter (Ludwig Ulner von Dieburg), Sohn des + Thomas, für die Gebrüderr. Eberhard und Wolff Ulrich Ulner von Dieburg, Söhne des + Philipp, die Mannlehen Western, Schöllkrippen, Großkahl und Kleinkahl an der Kahl mit allen Rechten - nach Ausweisung der Lehensbriefe und wie sie der + Philipp Ulner auch für seinen Bruder (Hartmann) und Ludwig Ulner nach Eröffnung der Grafschaft Rieneck, von der die Lehen herrühren, von dem + Ebf. Daniel (Brendel von Homburg) und ihm (dem A.) innehatte - unter Vorbehalt seiner (des A.), seiner Nachfolger, des Erzstifts, seiner Mannen und Rechte anderer verliehen und dieser den Lehnseid geleistet habe.

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