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Vom Pflegverwalter zu Neumarkt den salzb. Pfleg- u. Vogtgerichtsuntertanen zu Ampfing durch Verruf vor der Kirche bei Strafe verbotene Zahlung der Weihsteuer ans Erzstift. Dessen Zurückweisung durch den Pfleger zu Mühldorf und Annullierung durch Gegen-Verruf. Einspruch des bischöfl. regensburgischen Propsteiverwalters zu Altötting gegen die Erhebung der salzb. Weihsteuer von seinen im Vogtgericht ansässigen Grunduntertanen.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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