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Herzog Johann Friedrich zu Württemberg und Graf Rudolf zu Helfenstein schließen auf Grund der im Oktober 1612 abgefallenen Tagsatzung (s. Bü 83) wegen der Verhauptrechtung ihrer in der Grafschaft Helfenstein bzw. im Fürstentum Württemberg gesessenen leibeigenen Leute einen Vertrag.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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