Ulrich (Ivon) von Rechberg von Hohenrechberg zu Heuchlingen, Amtmann zu Lobenhausen, als Hauptschuldner sowie Hans Eitel von Knöringen zu Kreßberg, Valentin Heinrich von Ellrichshausen zu Thürnhofen (zum Durrnhove) und Wolf Utz von Knöringen zu Weitingen als Mitgülten, Mitverkäufer und Geweren entleihen gegen 100 fl. Zins von Blathasar von Hornstein, fürst(bischöf)lich augsburgischer Rat, wohnhaft zu Grüningen, 2000 fl. Hauptgut, den fl. zu 15 Konstanzern oder Batzen bzw. zu 60 Erschkreuzern gerechnet oder in anderer im Land Schwaben gängiger Münze. Der Hauptschuldner radiziert die Zinsen auf folgende, dem Gläubiger hiermit verpfändete Güter: den Fallhof des Benedikt Könlein im Weiler Helpertshofen, den Fallhof des Martin Pupp daselbst, eine Mahl- und eine Sägmühle zu Birkenlohe mit Landwirtschaft, Erblehen des Lienhard Ockher, den Erblehenhof des Hans Sauer daselbst, den Erblehenhof des des Jörg Zil daselbst, den Erblehenhof des Ulrich Bitle daselbst, den Fallhof der Susanne Ockher daselbst, eine Selde daselbst, Fallgütlein der Anna Schweitzer, den Kreuthof, Fallhof des Leonhard Könlein zwischen Mittelbronn und Birkenlohe, den Fallhof der Anna Schmid zu Holzleuten, den Fallhof des Hans Betz zu Schönhart sowie den Oberen, Unteren und Neuen Weiher und rund 20 Jauchert Holz bei Birkenlohe, freies Eigen. Die Aussteller versprechen, die Güter nicht weiterzuverpfänden, bei Wertminderung andere Unterpfänder zu stellen und den Zins ab 16. Oktober (Galli) 1569 im oder beim Schloss Grüningen zu überantworten. Sie verpflichten sich, auf Mahnung einen ehrbaren Knecht mit einem reisigen, leistbaren Pferd zum Einlager im Wirtshaus zu Biberach oder Riedlingen zu stellen. Dem Gläubiger steht das Pfändungsrecht zu. Er hat ferner das Recht, einen oder mehrere der Haupt- und Mitschuldner zum Einlager zu mahnen oder zu pfänden. Die Ablösung ist jährlich am 16. Oktober in oder bei Schloss Grüningen möglich, die Kündigungsfrist beträgt ein halbes Jahr.