1531 Aug. 28 (Mo nach Bartholomäus) Bernhard von Sachsenheim, Sohn des Renhard von und zu Sachsenheim, und Magdalena Adelmännin (#70), Tochter des Balthasar Adelmann von Adelmannsfelden (#53), schließen einen Heiratsvertrag über folgende Punkte: 1) Christliche Eheschließung, 2) Zugeld und Heimsteuer (Eesteur) der Braut in Höhe von 1000 fl rh in Form einer ab 1533 jährlich auf den 24. Juni (Johannes Baptista) an Bernhard von Sachsenheim zu entrichtenden Gült derer von Frundsberg, 2) Widerlegung in Höhe von 1000 fl rh und Versicherung der Braut für die Heimsteuer durch den gen. Gültbrief, für die Widerlegung und die Morgengabe in Höhe von 300 fl rh durch lehenbare liegende Güter unter Erwirkung des lehenherrlichen Willebriefs, 4) Behausung und Beholzung oder stattdessen ein jährlicher Zins von 20 fl für die Dauer des eventuellen Witwenstands der Magdalena, 5) Erbe der Magdalena bzw. ihrer Kinder aus dieser oder einer folgenden Ehe beim Tod ihres Vaters in Höhe von 2000 fl und Verzicht der Magdalena nebst Bernhard von Sachsenheim auf ihr väterliches und mütterliches Erbe, 6) Regelung des Erbfalls, des Wittums und der Vormundschaft über zu erwartende Kinder, 7) Ausfertigung aller zu diesem Heiratsvertrag gehörenden Verschreibungen noch vor oder bald nach dem ehelichen Beischlaf. - Renhard von und zu Sachsenheim, sein Sohn Bernhard und Balthasar Adelmann von Adelmannsfelden versprechen, diese Heiratsabrede zu halten. - Wilhalm von Sachsenheim, Renhard von Neuhausen und Ytel Hans von Plieningen auf Seiten des Bräutigams sowie Bastian von Nippenburg, Ritter, Rudolf von Westerstetten zum Altenberg, Vogt zu Geislingen, Hieronymus [I.] Adelmann (#66) und Wilhalm von Massenbach auf Seiten des Brautvaters und der Braut bekennen, daß diese Heiratsabrede durch sie und in ihrem Beisein zustandekam. Siegler: 1) der Vater des Bräutigams, 2) der Bräutigam, 3) der Brautvater, 4) - 10) die gen. Verwandten Ausf. Perg. - 10 Sg., 3., 4., 6., 8. und 9. besch. - Rv. Altsignatur(en): 329; - No. 6 [korrigiert zu: 5, dann zu: 7]; - III B 3a