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Verleihung der Konzession für Samuel Gottlieb Liesching zur Errichtung einer Verlagsbuchhandlung mit Ausschluss des Sortimentshandels unter der ausdrücklichen Bestimmung, dass bei absichtlicher Umgehung der gesetzlich bestehenden Zensuranstalt die Konzession erlöschen würde, da er als Herausgeber des deutschen Beobachters die für die württembergische Regierung unangenehmen Bundestagsbeschlüsse hervorgerufen hatte und mit Festungshaft bestraft war. Sportelermäßigung für die von seinem Sohn, Theodor Liesching, nachgesuchte Konzession zur Errichtung einer Sortimentsbuchhandlung

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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