Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass er seinen Knecht Wilhelm Hack zu Bretten treuer Dienste wegen auf Lebtag von Bede, Steuer, Hut-, Wach- und Reisdiensten zu Bretten befreit hat. Erwirbt Hack nach Ausstellung des Briefes bedepflichtige Güter ebenda, hat er von diesen Bede zu geben. Der Pfalzgraf weist die Stadt Bretten und seine Amtleute um Beachtung an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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