Gall Kißneckh gen. Schmid aus Gönningen, unter dem Verdacht der Wilderei zu Tübingen gef., jedoch begnadigt und freigel., schwört U. und gelobt eidlich, die ihm auferlegte Strafe und seine Atzung zu bezahlen, ohne besondere Erlaubnis sein Leben lang keine Schußwaffe mehr zu gebrauchen und nicht mehr zu wildern.