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Der Schultheiss Lambert Kreitfisch und die Schöffen Dietrich von Dongraide und Philipp zom Schop unter Hinzuziehung des Ritters Johann von Norpraide entscheiden über die Streitigkeiten zwischen Hermann Scharpert in der Äbtissinenmühle und zwischen Jacob Jaepkes von Willich, Vogt zu Grimlinghausen. Die Klage war bereits vor dem Hochgericht zu Neuss und vor dem freien Gericht zu Rottweil verhandelt worden. Als Zeugen (Dadonxleute) werden genannt Hynrich Pilgrum, Ratsmann, Wymmar Schoelen, Bürger zu Neuss, Gerit Maischman, Schöffe und Thyss Kynder von Grimlinghausen.

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